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BVerwG Urteil v. - 3 C 21.02

Gesetze: GesO § 2 Abs. 3; GesO § 13 Abs. 1; KO § 12; KO § 59 Abs. 1; KO § 146 Abs. 5

Leitsatz

Nach Eröffnung eines Gesamtvollstreckungsverfahrens nach der Gesamtvollstreckungsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I S. 1185) kann durch Leistungsbescheid einzig eine Masseforderung geltend gemacht werden.

Fundstelle(n):
DStR 2004 S. 1184 Nr. 28
UAAAC-12435

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