Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BVerwG Urteil v. - 3 C 35.03

Gesetze: GG Art. 14; GG Art. 80 Abs. 1; MOG § 8 Abs. 1; MGV § 7 Abs. 2a; ZAV § 12 Abs. 2; VO (EWG) Nr. 3950/92 Art. 7; VO (EWG) Nr. 3950/92 Art. 8a

Leitsatz

1. Verweist eine gesetzliche Verordnungsermächtigung auf europäisches Gemeinschaftsrecht in seinem jeweiligen Bestande, so macht es sich von der Bestimmtheit des in Bezug genommenen Gemeinschaftsrechts abhängig. Wird das Gemeinschaftsrecht geändert und nimmt seine Bestimmtheit dabei ab, so verringert sich auch die Bestimmtheit der gesetzlichen Verordnungsermächtigung, die darauf Bezug nimmt.

2. Die einem milcherzeugenden Betrieb zugeteilte Referenzmenge nimmt am Eigentumsschutz des Betriebes teil. Die Referenzmenge als solche genießt auch dann keinen darüber hinausgehenden Eigentumsschutz, wenn sie flächenlos verpachtet wird.

3. Wird ein Teil der einem landwirtschaftlichen Betrieb zugeteilten Referenzmenge entzogen, so wird das Eigentum an dem Betrieb auch dann beeinträchtigt, wenn die zur Milcherzeugung geschaffenen sächlichen Betriebsmittel vorübergehend nicht oder nicht vollständig zur Milcherzeugung genutzt werden.

Fundstelle(n):
HFR 2006 S. 307 Nr. 3
CAAAC-12493

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank