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BVerwG Urteil v. - 4 C 13.01

Gesetze: BauGB § 31 Abs. 2; BauGB § 14; BauGB § 15

Leitsatz

Die Absicht einer Gemeinde, einen bestehenden Bebauungsplan zu ändern, kann die Versagung einer Befreiung im Rahmen der Ermessensausübung rechtfertigen.

Kann ein den planerischen Vorstellungen der Gemeinde widersprechendes Vorhaben nur im Wege einer Befreiung zugelassen werden, so bedarf es zu seiner Verhinderung keiner Veränderungssperre oder Zurückstellung, wenn die Befreiung rechtmäßig versagt wird.

Fundstelle(n):
WAAAC-12670

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