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BVerwG Urteil v. - 6 C 7.04

Gesetze: BRAGO § 12; BRAGO § 118

Leitsatz

Soweit keine besonderen Umstände vorliegen, entspricht allein die Bestimmung des Mittelwerts der gesetzlichen Rahmengebühr durch den Rechtsanwalt billigem Ermessen. Für die Berücksichtigung einer darüber hinausgehenden Toleranzgrenze bleibt in einem solchen Fall kein Raum (wie BVerwG 1 WB 28.01 - Buchholz 311 § 20 WBO Nr. 2 = NVwZ-RR 2002, 73).

Fundstelle(n):
NJW 2006 S. 247 Nr. 4
LAAAC-13073

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