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BVerwG Beschluss v. - 6 P 8.04

Gesetze: BlnPersVG § 13 Abs. 3; BlnPersVG § 89 Abs. 3

Leitsatz

Die stellvertretenden Schulleiter gehören grundsätzlich nicht zu den Dienstkräften, die zu selbständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten von nicht untergeordneter Bedeutung befugt sind (§ 13 Abs. 3 Nr. 2 BlnPersVG); Abweichendes gilt, wenn ihnen gemäß § 69 Abs. 6 Satz 3 SchulG die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen übertragen ist.

Fundstelle(n):
LAAAC-13154

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