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BVerwG Beschluss v. - 7 B 151.04

Gesetze: VwVfG § 75 Abs. 1 a Satz 1; VwVfG RP § 1 Abs. 1; LWG RP § 114 Abs. 1; GG Art. 20

Leitsatz

Eine "dynamische Verweisung" im Verwaltungsverfahrensgesetz eines Landes (hier: Rheinland-Pfalz) auf das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes ist verfassungsrechtlich unbedenklich.

Auch wenn von einem planfestgestellten Vorhaben berührte private Belange Grundrechtsschutz genießen, sind Mängel bei der Abwägung nur erheblich, wenn sie offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sind.

Fundstelle(n):
JAAAC-13198

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