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BVerwG Urteil v. - 9 A 7.04

Gesetze: GG Art. 14 Abs. 3; FStrG § 17 Abs. 1 Satz 2; FStrG § 19 Abs. 1 Satz 2; BNatSchG a.F. § 8 Abs. 2; BNatSchG a.F. § 8 Abs. 3; BNatSchG a.F. § 8 Abs. 9; LNatG M-V § 15 Abs. 5

Leitsatz

1. Es steht der Eignung einer Kompensationsmaßnahme als naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahme nicht entgegen, wenn sie zugleich der Sanierung eines Altstandortes dient.

2. Zukunftsplanungen eines von der enteignungsrechtlichen Vorwirkung einer naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahme Betroffenen dürfen nicht generell als unbeachtlich aus der Abwägung ausgeblendet werden.

Fundstelle(n):
AAAAC-13525

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