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BVerwG Urteil v. - 9 A 80.03

Gesetze: FStrG § 17 Abs. 1 Satz 2; FStrG § 17 Abs. 6 c Satz 1; BImSchG § 41; 16. BImSchV § 3 Anlage 1; SächsStrG § 3 Abs. 1 Nr. 2

Leitsatz

1. Das in der Anlage 1 zu § 3 der 16. BImSchV festgelegte Berechnungsverfahren ist nicht zu beanstanden, soweit es in Tabelle D einen Korrekturfaktor nur für lichtzeichengeregelte Kreuzungen und Einmündungen, nicht hingegen für Kreisverkehrsplätze vorsieht.

2. Mietwerteinbußen als solche gehören ebenso wenig wie Verkehrswerteinbußen zum planerischen Abwägungsmaterial (Ergänzung zu BVerwG 4 NB 17.94 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 102).

Fundstelle(n):
UAAAC-13527

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