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BVerwG Urteil v. - 9 C 2.02

Gesetze: GG Art. 3 Abs. 1; BauGB § 242 Abs. 9; VwGO § 113 Abs. 3

Leitsatz

War eine Erschließungsanlage im Beitrittsgebiet vor dem bereits hergestellt worden, kann ein Erschließungsbeitrag auch dann nicht erhoben werden, wenn dieser Anlage nach dem weitere Teile hinzugefügt werden.

Die Sechs-Monats-Frist des § 113 Abs. 3 Satz 4 VwGO beginnt mit dem Eingang der Behördenakten, die auf die erstmalige Verfügung des Verwaltungsgerichts gemäß § 99 VwGO vorgelegt werden. Sie beginnt nicht in jeder Instanz neu.

Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 113 Abs. 3 Satz 1 VwGO sind eng auszulegen und deshalb auf besonders gelagerte Fälle beschränkt.

Fundstelle(n):
WAAAC-13561

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