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BAG Urteil v. - 6 AZR 47/05

Gesetze: BGB § 134; BGB § 140; BGB § 611 ; BGB § 626; KSchG § 14; SGB IV § 35a; AktG § 84 Abs. 3 Satz 2

Leitsatz

Der Anstellungsvertrag eines DO-Angestellten, der für die Dauer des Anstellungsvertrages aus der Unterstellung unter die Dienstordnung beurlaubt ist, kann nicht wirksam durch "Abbestellung" beendet werden, auch wenn diese Möglichkeit vertraglich vorgesehen ist; mit einer solchen Vereinbarung wird der gesetzliche (Änderungs-)Kündigungsschutz umgangen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2006 S. 1916 Nr. 35
DAAAC-15478

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