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BSG Beschluss v. - B 1 KR 19/06 B

Gesetze: SGG § 160 Abs 2 Nr 2; SGG § 160 Abs 2 Nr 1; SGG § 160a Abs 1; SGG § 160a Abs 2 S 3

Leitsatz

1. Die Zulassung der Revision wegen Divergenz setzt im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde voraus, dass die eine Abweichung begründende höchstrichterliche Entscheidung bereits wirksam getroffen wurde, bevor die Frist für die Beschwerdebegründung abgelaufen ist.

2. Die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision kann etwaige Rechtsprechungsabweichungen, die nach Ablauf der Begründungsfrist zu erwarten sind, nur durch Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache geltend machen.

Fundstelle(n):
OAAAC-15525

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