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BVerwG Urteil v. - 6 C 05.05

Gesetze: MRRG § 6; MRRG § 21; BDSG § 28; HmbMG § 6; HmbMG § 34

Leitsatz

Die Meldebehörde darf eine einfache Melderegisterauskunft (§ 21 Abs. 1 MRRG) nicht erteilen, wenn diese erkennbar für Zwecke der Direktwerbung begehrt wird und der Betroffene einer Weitergabe seiner Daten für solche Zwecke zuvor ausdrücklich widersprochen hat.

Fundstelle(n):
NJW 2006 S. 3367 Nr. 46
ZAAAC-15919

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