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BGH Urteil v. - I ZR 143/03

Gesetze: RBerG 2. AVO § 1 Abs. 3; GG Art. 12 Abs. 1

Leitsatz

Einem als Rechtsbeistand in Nachlassangelegenheiten zugelassenen Erbenermittler ist es nicht verwehrt, dem von ihm ermittelten Erben die zur Nachlassabwicklung gebotenen rechtsbesorgenden Tätigkeiten unaufgefordert anzubieten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2006 S. 3568 Nr. 49
WM 2006 S. 2017 Nr. 42
FAAAC-15930

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