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BGH Urteil v. - I ZR 145/03

Gesetze: UWG § 3; UWG § 4 Nr. 1

Leitsatz

Nach Aufhebung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung folgt die Wettbewerbswidrigkeit des Einsatzes von Laien zur Werbung von Kunden aufgrund des gewandelten Verbraucherleitbilds nicht schon aus der Gewährung nicht unerheblicher Werbeprämien, sondern setzt das Vorliegen sonstiger die Unlauterkeit begründender Umstände voraus. Ein solcher Umstand kann darin liegen, dass sich die Werbung auf Waren oder Dienstleistungen bezieht, für die besondere Werbeverbote bestehen (hier: Verbot von Zuwendungen bei Heilmitteln).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2006 S. 2045 Nr. 38
NJW 2006 S. 3203 Nr. 44
PAAAC-15931

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