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BGH Urteil v. - I ZR 96/03

Gesetze: EuGVÜ Art. 16 Nr. 4; MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2; MarkenG § 51 Abs. 1; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; MarkenG § 115 Abs. 1

Leitsatz

a) Für die Klage, die auf Entziehung des für das Inland bestehenden Schutzes aus einer IR-Marke gerichtet ist, sind die inländischen Gerichte ausschließlich zuständig.

b) Zwischen Parfums und Lederwaren besteht keine Warenähnlichkeit.

Tatbestand

Fundstelle(n):
RIW 2006 S. 860 Nr. 11
RAAAC-15939

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