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BGH Urteil v. - IV ZR 298/03

Gesetze: BGB § 2269 Abs. 1; BGB § 2075; BGB § 2084

Leitsatz

Bei einem Berliner Testament mit Verwirkungsklausel (Pflichtteilsklausel) kann der Eintritt der auflösenden Bedingung grundsätzlich auch nach dem Tod des längstlebenden Ehegatten, nach Annahme der Schlusserbschaft und nach Verjährung des Pflichtteilsanspruchs nach dem Erstverstorbenen herbeigeführt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DNotZ 2006 S. 928 Nr. 12
NJW 2006 S. 3064 Nr. 42
NWB-Eilnachricht Nr. 40/2006 S. 3354
WM 2006 S. 1820 Nr. 38
XAAAC-15950

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