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Steuerliche Änderungen durch das Haushaltsbegleitgesetz 2006, das Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse und das Steueränderungsgesetz 2007
Kurzinformation
I. Einleitung
Der Bundesrat hat am 16.6.2006 dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 und am 7.7.2006 dem Ersten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft sowie dem Steueränderungsgesetz 2007 zugestimmt.
Das Haushaltsbegleitgesetz vom 29.6.2006 (BGBl 2006 I S. 1402) ist am 30. Juni 2006, das Steueränderungsgesetz 2007 vom 19.7.2006 (BGBl 2006 I S. 1652) am 24. Juli 2006 und das Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft vom 22.8.2006 BGBl 2006 I S. 1970) ist am 25. August 2006 im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht worden.
Die sich durch die vorgenannten Gesetze ergebenden Änderungen im Bereich des Steuer- und Sozialversicherungsrechts (informationshalber) werden nachfolgend dargestellt und anhand von Beispielsfällen erläutert.
II. Änderungen im Bereich der Einkommensteuer
1. Streichung des Betrages von 1.250 € bei Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG; Steueränderungsgesetz 2007)
Nach bisheriger Rechtslage können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis zu 1.250 € als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, wenn die betriebliche oder berufliche Nut...