Kein Versorgungsfreibetrag bei betrieblicher Versorgungsrente aus selbständiger Tätigkeit
Leitsatz
Bezieht ein Steuerpflichtiger eine betriebliche Versorgungsrente
wegen einer früheren selbständigen Tätigkeit i. S. des
§ 18 EStG, ist von den Renteneinnahmen weder der
Versorgungsfreibetrag nach § 19 Abs. 2 EStG noch der
Arbeitnehmerpauschbetrag nach § 9a Satz 1 Nr. 1
Buchst. a EStG abzuziehen. Eine altersbedingte steuerliche Entlastung
für Bezüge, die nicht mit dem Ertragsanteil besteuert werden und die
keine Versorgungsbezüge i. S. des § 19 Abs. 2
EStG sind, erfolgt nach dem Willen des Gesetzgebers ausschließlich durch
den Altersentlastungsbetrag gemäß § 24a EStG. Der
Steuerpflichtige muss während der Zeitspanne, die das BVerfG dem
Gesetzgeber für die Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte
eingeräumt hat, eine eventuelle Benachteiligung bei der Besteuerung seiner
betrieblichen Versorgungsrente hinnehmen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 40/2006 S. 3351 KAAAC-16037