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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 5 K 5016/04

Gesetze: ErbStG § 10 Abs. 1 Nr. 3, ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3

Prozessgebühren des Testamentsvollstreckers als Nachlassverbindlichkeiten

Leitsatz

Prozessgebühren des Testamentsvollstreckers für die Vertretung der Erben in einem die Erbschaftsteuer betreffenden Einspruchs- oder Klageverfahrens sind nicht als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
MAAAC-16434

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