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BFH Beschluss v. - XI B 148/05

Gesetze: EStG § 3 Nr. 9

Freibetrag nach § 3 Nr. 9 EStG bei Mehrfacharbeitsverhältnis nur einmal

Leitsatz

Einem Arbeitnehmer, der innerhalb eines Unternehmensverbunds für mehrere rechtlich selbständige Unternehmen im Rahmen eines sog. Mehrfacharbeitsverhältnisses tätig war, ist bei dessen einheitlicher Auflösung der Freibetrag nach § 3 Nr. 9 EStG nur einmal zu gewähren. Ohne Bedeutung ist es, ob zwischen dem Arbeitnehmer und seiner Stammarbeitgeberin bzw. den zum Stammarbeitsvertrag beigetretenen Unternehmen zivilrechtlich mehrere Arbeitsverhältnisse bestanden. Unter Berücksichtigung des von § 3 Nr. 9 EStG verfolgten Sozialzwecks macht es auch keinen Unterschied, ob der Arbeitnehmer die einheitliche Abfindung allein von seiner Stammarbeitgeberin oder rechnerisch auch von zwei weiteren beigetretenen Arbeitgeberinnen erhalten hat.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2006 S. 2070 Nr. 11
KÖSDI 2006 S. 15307 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 41/2007 S. 3614
NWB-Eilnachricht Nr. 6/2007 S. 7
CAAAC-16472

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