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BAG Beschluss v. - 1 ABR 17/05

Gesetze: BetrVG § 98; BetrVG § 118 Abs. 1 Satz 1; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 256 Abs. 1

Leitsatz

Beabsichtigt ein Verlagsunternehmen, einen Redakteur zu einer Berufsbildungsmaßnahme nach § 98 Abs. 3 BetrVG zu entsenden, hat der Betriebsrat wegen § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BetrVG regelmäßig nicht gemäß § 98 Abs. 4 BetrVG mitzubestimmen.

Fundstelle(n):
BB 2006 S. 2536 Nr. 46
DB 2006 S. 2748 Nr. 50
SAAAC-16834

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