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BAG Beschluss v. - 1 ABR 36/05

Gesetze: ArbGG § 2a Abs. 1 Nr. 4; ArbGG § 97; TVG § 3 Abs. 1

Leitsatz

1. Ein Arbeitgeberverband kann seine Tarifzuständigkeit nicht wirksam auf seine jeweiligen Mitglieder beschränken. Er kann jedoch in seiner Satzung eine Form der Mitgliedschaft vorsehen, die nicht zur Tarifgebundenheit nach § 3 Abs. 1 TVG führt.

2. Eine OT-Mitgliedschaft im sog. Stufenmodell betrifft keine Regelung zur personellen Tarifzuständigkeit eines Arbeitgeberverbands. Sie kann nicht in einem Verfahren nach § 97 ArbGG überprüft werden.

Fundstelle(n):
BB 2007 S. 52 Nr. 1
DB 2006 S. 2185 Nr. 40
MAAAC-16836

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