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BGH Beschluss v. - VII ZB 16/06

Gesetze: ZPO § 72 Abs. 1

Leitsatz

Die Streitverkündung gegenüber einem gerichtlichen Sachverständigen zur Vorbereitung von Haftungsansprüchen gegen diesen aus angeblich fehlerhafter, im selben Rechtsstreit erbrachter Gutachterleistungen ist unzulässig.

Der Streitverkündungsschriftsatz ist nicht zuzustellen.

Fundstelle(n):
BB 2006 S. 2664 Nr. 49
INF 2006 S. 812 Nr. 21
NJW 2006 S. 3214 Nr. 44
WM 2006 S. 2107 Nr. 44
ZIP 2006 S. 1923 Nr. 41
XAAAC-16961

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