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BGH Urteil v. - X ZR 59/05

Gesetze: BGB § 307 Abs. 1 Bi; BGB § 651 a; BGB § 651 k

Leitsatz

Die Klausel in den Allgemeinen Reisebedingungen eines Reiseveranstalters

"Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins werden 20 % des Reisepreises als Anzahlung fällig. Bei Ferienwohnungen beträgt die Anzahlung 20 % des Reisepreises je Wohneinheitbuchung."

stellt keine gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung des Reisenden dar und ist wirksam.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2006 S. 3134 Nr. 43
NWB-Eilnachricht Nr. 27/2006 S. 2243
PAAAC-16968

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