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BFH Beschluss v. - V B 60/05

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 10 Abs. 1

Die Tätigkeit als Rundfunkermittler unterliegt der Umsatzsteuer

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2006 S. 2311 Nr. 12
IAAAC-17001

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