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FG München Beschluss v. - 6 V 1656/06

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 S. 2

Verdeckte Gewinnausschüttung bei unregelmäßigen Gehaltszahlungen

Leitsatz

Zahlungen für ein „Gehalt” für den Gesellschafter-Geschäftsführer sind steuerlich nicht anzuerkennen und als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln, wenn sie unregelmäßig geleistet werden und die einzelnen Zahlungen nur selten dem angeblich vereinbarten Monatslohn entsprechen.

Fundstelle(n):
YAAAC-17227

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