Steuerfreie Zukunftssicherungsleistungen für einen
Chorsänger
Leitsatz
Arbeitgeber(pflicht)beiträge,
die für einen bei einem staatlichen Opernhaus angestellten Chorsänger
an die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen entrichtet werden, stellen
gemäß
§ 3 Nr. 62
EStG steuerfreie Ausgaben des Arbeitgebers für die
Zukunftssicherung des Arbeitnehmers dar. Aufgrund des vom Gesetzgeber bewusst
deutlich erweiterten Anwendungsbereichs des
§ 3 Nr. 62
EStG durch das
StÄndG 1992 ist es
nicht gerechtfertigt, entgegen dem Gesetzeswortlaut Zwangsbeiträge aus dem
Anwendungsbereich der Vorschrift auszuschließen, die aufgrund einer durch
vorkonstitutionelles Gesetz entstandenen und als Bundesrecht fortgeltenden
Tarifordnung an eine öffentlich-rechtliche Anstalt geleistet werden.
Dieser Beurteilung steht nicht entgegen, dass gemäß
§ 10 Abs. 1 des
Tarifvertragsgesetzes die Regelung eines Tarifvertrags
Vorrang gegenüber der Tarifordnung hat. Die Dispositionsbefugnis der
Tarifvertragsparteien ist unerheblich, solange die Tarifordnung in Kraft bleibt
und ihre Bestimmungen nicht tatsächlich durch Regelungen eines
Tarifvertrags verdrängt
werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2006 S. 2242 Nr. 12 HFR 2007 S. 12 Nr. 1 NWB-Eilnachricht Nr. 41/2007 S. 3615 NWB-Eilnachricht Nr. 47/2006 S. 3964 NWB-Eilnachricht Nr. 6/2007 S. 7 MAAAC-17283