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BGH Urteil v. - V ZR 239/05

Gesetze: ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1

Leitsatz

Dass zur Feststellung der Baulandqualität eines Grundstücks kein Augenschein eingenommen worden ist, bildet grundsätzlich keinen hinreichenden Grund zur Aufhebung des Urteils und des Verfahrens und Zurückverweisung des Rechtsstreits.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2007 S. 510 Nr. 8
NJW-RR 2006 S. 1677 Nr. 24
SAAAC-17644

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