Anrechnung von Schenkungsteuer für Vorerwerbe bei zwischenzeitlicher Erhöhung der Freibeträge
Leitsatz
Sind in der Zeit zwischen dem
Vorerwerb und dem Letzterwerb die persönlichen Freibeträge
erhöht worden, ist bei der Berechnung der nach
§ 14 Abs. 1
Satz 2 ErbStG abzuziehenden fiktiven Steuer der
Freibetrag abweichend vom Wortlaut des
§ 14 Abs. 1
Satz 2 ErbStG nicht auf der Grundlage der zur Zeit
des letzten Erwerbs geltenden Vorschriften anzusetzen. Vielmehr ist der
Freibetrag bei der Ermittlung des Anrechnungsbetrags nur in der Höhe
abzuziehen, in der ihn der Steuerpflichtige innerhalb von zehn Jahren vor dem
letzten Erwerb tatsächlich für Erwerbe von derselben Person
verbraucht hat. Dies gilt nicht nur dann, wenn die Kette der Vorerwerbe
über den Zehnjahreszeitraum hinaus reicht, sondern auch, wenn
sämtliche Erwerbe innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Letzterwerb
stattgefunden haben.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2006 S. 2260 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 45/2006 S. 3789 NWB-Eilnachricht Nr. 6/2007 S. 13 PAAAC-17979