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BFH Urteil v. - VI R 52/05

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5, EStG § 9 Abs. 5

Ansatz von Verpflegungspauschalen bei einer Tätigkeit eines Festmachers in einem überschaubaren Teil eines Hafengebiets

Leitsatz

Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG i. d. F. des JStG 1996 wird ein erwerbsbedingter Mehraufwand an Verpflegung typisierend in Form gestaffelter Pauschbeträge und lediglich unter der Voraussetzung steuerlich berücksichtigt, dass der Arbeitnehmer sich aus beruflichen Gründen auf einer Auswärtstätigkeit befunden hat. Ist ein sog. Festmacher bei seiner Auswärtstätigkeit ständig an einigen Anlegeplätzen in einem überschaubaren bzw. übersichtlichen Teil des Hafengebiets tätig, kann von einer Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte bzw. an demselben Einsatzort i. S. der Vorschrift und nicht an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ausgegangen werden, so dass ihm die Verpflegungspauschalen nur für die ersten drei Monate zustehen .

Fundstelle(n):
BFH/NV 2006 S. 2237 Nr. 12
DStRE 2006 S. 1509 Nr. 24
EStB 2006 S. 449 Nr. 12
NWB-Eilnachricht Nr. 6/2007 S. 9
FAAAC-18000

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