Ansatz von Verpflegungspauschalen bei einer Tätigkeit eines Festmachers in einem überschaubaren Teil eines Hafengebiets
Leitsatz
Nach
§ 4
Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG
i. d. F. des
JStG 1996 wird ein erwerbsbedingter
Mehraufwand an Verpflegung typisierend in Form gestaffelter Pauschbeträge
und lediglich unter der Voraussetzung steuerlich berücksichtigt, dass der
Arbeitnehmer sich aus beruflichen Gründen auf einer
Auswärtstätigkeit befunden hat. Ist ein sog. Festmacher bei seiner
Auswärtstätigkeit ständig an einigen Anlegeplätzen in einem
überschaubaren bzw. übersichtlichen Teil des Hafengebiets tätig,
kann von einer Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte bzw. an
demselben Einsatzort i. S. der Vorschrift und nicht an ständig
wechselnden Tätigkeitsstätten ausgegangen werden, so dass ihm die
Verpflegungspauschalen nur für die ersten drei Monate zustehen
.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2006 S. 2237 Nr. 12 DStRE 2006 S. 1509 Nr. 24 EStB 2006 S. 449 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 6/2007 S. 9 FAAAC-18000