Gesetze: DBA Frankreich 1959/1969 Art. 4, 10, 19DBA Italien 1925 Art. 3, 8, 12BewG in der bis 1997 geltenden Fassung § 101 Nr. 1
Beurteilung von Sonderbetriebseinnahmen aus Gesellschafterdarlehen nach dem DBA Frankreich und dem DBA Italien
Leitsatz
1. Auch im Anwendungsbereich des DBA Frankreich 1959/1969 und des DBA Italien 1925 sind Zinseinkünfte von Mitunternehmern aus Darlehen, die sie der Mitunternehmerschaft gewährt haben, abkommensrechtlich aus den gewerblichen Gewinnen herauszulösen und nach dem Zinsartikel zu beurteilen.
2. Die Rückverweisungsklausel des Art. 10 Abs. 2 DBA Frankreich 1959/1969 ist dahin gehend auszulegen, dass es auf die tatsächliche Zugehörigkeit der Forderung zum Vermögen der Betriebsstätte ankommt; die rechtliche Zugehörigkeit nach den Grundsätzen des nationalen Steuerrechts eines der Vertragsstaaten ist hingegen nicht maßgebend.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2009 II Seite 758 BStBl II 2009 S. 758 Nr. 18 KÖSDI 2006 S. 15310 Nr. 11 IAAAC-18012