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FG Münster Urteil v. - 10 K 1203/03 G EFG 2006 S. 1693 Nr. 21

Gesetze: AO § 42, EStG § 15 Abs. 2

Ermittlung der Einkünfte:

Gewerblicher Grundstückshandel

Leitsatz

1) Die Grundstücksaktivitäten einer zwischengeschalteten GmbH sind dem Steuerpflichtigen bei Berechnung der Drei-Objekt-Grenze nicht zuzurechnen.

2) Ein Gestaltungsmissbrauch ist nicht anzunehmen, wenn ein Steuerpflichtiger eine GmbH aus dem Grund der Haftungsminimierung zwischenschaltet.

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Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1693 Nr. 21
BAAAC-18049

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