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Sächsisches FG Urteil v. - 6 K 1898/02 (Ez)

Gesetze: EigZulG § 9 Abs. 5 S. 3, EigZulG § 9 Abs. 5 S. 4, EigZulG § 9 Abs. 5 S. 5, EigZulG § 11 Abs. 6 S. 3

Zweifache Inanspruchnahme der Kinderzulage

Leitsatz

Steht bei einem Ehepaar mit zwei Kindern das Erstobjekt im Alleineigentum der Ehegattin und das Zweitobjekt im Miteigentum beider, ist die Kinderzulage für beide Objekte in voller Höhe zu gewähren.

Fundstelle(n):
FAAAC-18065

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