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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 236/03 EFG 2007 S. 189 Nr. 3

Gesetze: EStG § 26, EStG § 26b, EStG § 32a Abs. 1, EStG § 32a Abs. 5, EStG § 33a, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1

Splittingtarif nicht für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft anwendbar

Leitsatz

Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben keinen Anspruch auf Durchführung einer Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer unter Anwendung des Splittingtarifs.

Der Ausschluss vom Splittingtarif ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und verstößt auch nicht gegen die Richtlinie 2000/78/EG vom

Fundstelle(n):
DB 2007 S. 547 Nr. 10
EFG 2007 S. 189 Nr. 3
KAAAC-18072

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