Kostenentscheidung auch bei Erlass eines Zwischenurteils durch FG; Vorliegen einer Betriebsaufspaltung
Leitsatz
Eine für das Vorliegen einer
Betriebsaufspaltung erforderliche sachliche Verflechtung zwischen
Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft ist auch dann gegeben, wenn das der
Betriebsgesellschaft vermietete Grundstück nicht die einzige, aber doch
eine von mehreren wesentlichen Betriebsgrundlagen ist. Eine faktische
Beherrschung der Betriebsgesellschaft durch einen Gesellschafter kann nicht
angenommen werden, wenn dieser mangels Beteiligung am Besitzunternehmen die
überlassene wesentliche Betriebsgrundlage nicht als unternehmerisches
Instrument der Beherrschung gebrauchen kann.
Fundstelle(n): BFH/NV 2006 S. 2259 Nr. 12 HFR 2007 S. 67 Nr. 1 KÖSDI 2007 S. 15420 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 6/2007 S. 10 GAAAC-18552