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BFH Urteil v. - II R 32/04

Gesetze: BewG § 136 Nr. 3 Buchstabe a

Aufteilung des Einheitswerts des Betriebsvermögens bei "Ost-West-Betrieben"

Leitsatz

Nach § 136 Nr. 3 Buchst. a BewG ist das inländische Betriebsvermögen für den Feststellungszeitpunkt nach Maßgabe des § 29 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 GewStG unter Ansatz der im Kalenderjahr vor dem Feststellungszeitpunkt gezahlten Arbeitslöhne aufzuteilen, wenn sich die wirtschaftliche Einheit eines Gewerbebetriebs auf das Beitrittsgebiet und das übrige Bundesgebiet erstreckt. Die Vorschrift des § 136 Nr. 3 Buchst. a BewG verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Die Privilegierung des im Beitrittsgebiet belegenen Betriebsvermögens durch § 136 BewG ist auch noch zum als einigungsbedingt zu rechtfertigen, zumal sie wegen des zeitnahen Wegfalls der Vermögensteuer zum und der Gewerbekapitalsteuer zum ohnehin nur noch für einen kurzen Übergangszeitraum von Bedeutung gewesen wäre.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2006 S. 2232 Nr. 12
NWB-Eilnachricht Nr. 6/2007 S. 6
EAAAC-18557

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