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BFH Beschluss v. - VII B 200/05

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

Schlüssige Darlegung der Gründe für die Revisionszulassung der Divergenz, der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung sowie des Verfahrensmangels (Nacherhebung von Einfuhrabgaben wegen unzutreffend angemeldeter Zollware)

Fundstelle(n):
KÖSDI 2007 S. 15419 Nr. 2
HAAAC-18569

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