Grundsätze des Fremdvergleichs auch im Rahmen des EigZulG (hier: Darlehensvertrag zwischen nahen Angehörigen); Verletzung der Sachaufklärungspflicht
Leitsatz
Die Grundsätze des
Fremdvergleichs sind auch bei einem Darlehensvertrag zwischen nahen
Angehörigen im Zusammenhang mit Anschaffungskosten i. S. des
EigZulG anzuwenden. Ist der
Darlehensvertrag nicht anzuerkennen, führt dies nicht ohne weiteres dazu,
einen ganz anderen Vertragsinhalt - z. B. eine Schenkungsabrede
- zugrunde zu legen. Eine nicht zu Anschaffungskosten i. S. des
§ 2 EigZulG
führende mittelbare Grundstücksschenkung liegt vor, wenn zwischen den
Vertragsparteien Übereinstimmung bestand, dass ausschließlich die
Kosten des konkreten Wohnungserwerbs übernommen werden sollten und damit die Schenkung mit einer Zweckbindung verknüpft
war.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2006 S. 2234 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 6/2007 S. 6 CAAAC-18575