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BFH Beschluss v. - IX B 169/05

Gesetze: EigZulG § 2; FGO § 76

Grundsätze des Fremdvergleichs auch im Rahmen des EigZulG (hier: Darlehensvertrag zwischen nahen Angehörigen); Verletzung der Sachaufklärungspflicht

Leitsatz

Die Grundsätze des Fremdvergleichs sind auch bei einem Darlehensvertrag zwischen nahen Angehörigen im Zusammenhang mit Anschaffungskosten i. S. des EigZulG anzuwenden. Ist der Darlehensvertrag nicht anzuerkennen, führt dies nicht ohne weiteres dazu, einen ganz anderen Vertragsinhalt - z. B. eine Schenkungsabrede - zugrunde zu legen. Eine nicht zu Anschaffungskosten i. S. des § 2 EigZulG führende mittelbare Grundstücksschenkung liegt vor, wenn zwischen den Vertragsparteien Übereinstimmung bestand, dass ausschließlich die Kosten des konkreten Wohnungserwerbs übernommen werden sollten und damit die Schenkung mit einer Zweckbindung verknüpft war.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2006 S. 2234 Nr. 12
NWB-Eilnachricht Nr. 6/2007 S. 6
CAAAC-18575

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