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BGH Beschluss v. - VI ZB 7/06

Gesetze: ZPO § 520

Leitsatz

Wird eine per Telefax übertragene Berufungsbegründungsschrift vor Fristablauf nur unvollständig übermittelt, hat das Berufungsgericht zu prüfen, ob der vom Telefaxgerät des Gerichts empfangene Teil den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung genügt.

Fundstelle(n):
BB 2006 S. 2664 Nr. 49
NJW 2006 S. 3500 Nr. 48
EAAAC-18719

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