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OFD Frankfurt am Main - S 2163 A - 5 - St 210

Bewertung von Pflanzenbeständen in Baumschulbetrieben;

Erläuterungen zum sogenannten Baumschulerlass

Den nachfolgenden Ausführungen liegt der Baumschulerlass in der Fassung des (BStBl 2006 I S. 493) zugrunde.

1. Nach dem sogenannten Baumschulerlass können zum Umlaufvermögen gehörige Pflanzenbestände von Baumschulkulturen im Hinblick darauf, dass die an sich erforderliche jährliche mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme bei mehrjährigen Kulturen mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist, aus Vereinfachungsgründen (Vereinfachungsregelung) mit bestimmten, nach der Art der Pflanzen unterschiedlichen ha-Richtsätzen bewertet werden. Diese Regelung beinhaltet eine Schätzung der gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Pflanzenbestände. Ob die Kulturzeit mehr als ein Jahr beträgt, hängt nicht von der Aufzucht durch den Stpfl., sondern von der gesamten üblichen Kulturzeit der jeweiligen Pflanze ab, BFH/NV 1998 S. 1470.

Wie der BFH im vorgenannten Urteil (m.w.N.) entschieden hat, bestehen keine rechtlichen Bedenken, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von zum Umlaufvermögen gehörigen Pflanzenbeständen von Baumschulkulturen auf der Grundlage von ha-Richtsätzen zu schätzen. Aus dem subsidiären Charakter einer Schätzung ergibt sich aber, dass es dem...

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