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FG Baden-Württemberg  v. - 6 K 391/04

Gesetze: EStG 1997 § 50c Abs. 11, GG Art. 20 Abs. 3, GG Art. 100

Verfassungsmäßigkeit des § 50c EStG 1997

Leitsatz

Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Regelung des § 50c EStG 1997 sind nicht so schwerwiegend, dass sie eine Vorlage an das BVerfG rechtfertigen würden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 961 Nr. 15
IAAAC-19425

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