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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 7 K 137/05

Gesetze: EStG § 46 Abs. 2

Keine Veranlagung zur Einkommensteuer bei Versäumung der Antragsfrist

Leitsatz

Ist die Antragsfrist nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG verstrichen, wird eine Veranlagung nicht mehr durchgeführt.

Fundstelle(n):
VAAAC-19451

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