Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - I ZR 229/03

Gesetze: MarkenG § 127; MarkenG § 128; TDG § 4 Abs. 2; Deutsch-italienisches Abkommen über den Schutz von Herkunftsangaben Art. 2; Deutsch-italienisches Abkommen über den Schutz von Herkunftsangaben Art. 4; Deutsch-italienisches Abkommen über den Schutz von Herkunftsangaben Art. 5

Leitsatz

Das für die Werbung im elektronischen Geschäftsverkehr gemeinschaftsrechtlich eingeführte Prinzip der Beurteilung nach dem Recht des Sitzes des werbenden Unternehmens kann eine im Vergleich zum deutschen Recht, dem Recht des Marktorts, günstigere Beurteilung nicht nach sich ziehen, wenn nach einem bilateralen Abkommen über den Schutz von geographischen Herkunftsangaben der Schutz der durch die Werbung betroffenen Herkunftsangabe im Herkunftsland unter denselben Voraussetzungen zu gewährleisten ist, wie er im Recht des Marktorts vorgesehen ist.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
RIW 2006 S. 942 Nr. 12
YAAAC-19544

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank