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FG Münster Urteil v. - 1 K 4716/05 Kg

Gesetze: EStG § 32 Abs 4, EStG § 70 Abs 4

Kindergeld

Änderung eines Kindergeldbescheids

Leitsatz

1) § 70 Abs. 4 EStG ermöglicht als Änderungsvorschrift eine Durchbrechung der Bestandskraft.

2) "Nachträgliche Tatsachen" i.S.d. § 70 Abs. 4 EStG sind solche, die im Zeitpunkt des Abschlusses der Willensbildung des für die Kindergeldfestsetzung zuständigen Beamten noch nicht bekannt waren.

Fundstelle(n):
KAAAC-24591

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