Einlage eines nach Bebauung zu veräußernden Grundstücks in das Betriebsvermögen eines Bauträgers/Baubetreuers; Umfang des Betriebsvermögens; Erwerb eines Restitutionsanspruchs
Leitsatz
Zur Veräußerung
bestimmte Grundstücke, die der Bauträger oder Baubetreuer
bestimmungsgemäß dazu verwendet, seine gewerbliche Leistung anbieten
und absetzen zu können, sind bei diesem notwendiges Betriebsvermögen.
Solche Grundstücke sind ohne Einlagehandlung dem Betriebsvermögen
zuzuordnen. Diese Zuordnung entfällt nicht deshalb, weil die
Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen keinen Niederschlag in der
buchmäßigen Behandlung gefunden hat. Bei Erwerb eines
Grundstücks mit sanierungsbedürftigem Gebäude durch einen
Baubetreuer wird dessen Zuordnungsentscheidung z. B. dadurch belegt, dass
er für die gesamten Sanierungskosten den Abzug von Vorsteuern in Anspruch
nimmt. Der Erwerb eines Grundstücks nach dem VermG stellt eine Anschaffung
i. S. des
§ 6
Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG dar, da der Erwerb
eines Restitutionsanspruchs der Anschaffung des von diesem erfassten
Grundstücks gleichsteht.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2007 S. 21 Nr. 1 EStB 2007 S. 11 Nr. 1 HFR 2007 S. 323 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 52/2006 S. 4458 NWB-Eilnachricht Nr. 6/2007 S. 8 NAAAC-25510