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BFH Urteil v. - X R 41/04

Gesetze: EStG § 4; EStG § 5; EStG § 15

Einlage eines nach Bebauung zu veräußernden Grundstücks in das Betriebsvermögen eines Bauträgers/Baubetreuers; Umfang des Betriebsvermögens; Erwerb eines Restitutionsanspruchs

Leitsatz

Zur Veräußerung bestimmte Grundstücke, die der Bauträger oder Baubetreuer bestimmungsgemäß dazu verwendet, seine gewerbliche Leistung anbieten und absetzen zu können, sind bei diesem notwendiges Betriebsvermögen. Solche Grundstücke sind ohne Einlagehandlung dem Betriebsvermögen zuzuordnen. Diese Zuordnung entfällt nicht deshalb, weil die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen keinen Niederschlag in der buchmäßigen Behandlung gefunden hat. Bei Erwerb eines Grundstücks mit sanierungsbedürftigem Gebäude durch einen Baubetreuer wird dessen Zuordnungsentscheidung z. B. dadurch belegt, dass er für die gesamten Sanierungskosten den Abzug von Vorsteuern in Anspruch nimmt. Der Erwerb eines Grundstücks nach dem VermG stellt eine Anschaffung i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG dar, da der Erwerb eines Restitutionsanspruchs der Anschaffung des von diesem erfassten Grundstücks gleichsteht.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 21 Nr. 1
EStB 2007 S. 11 Nr. 1
HFR 2007 S. 323 Nr. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 52/2006 S. 4458
NWB-Eilnachricht Nr. 6/2007 S. 8
NAAAC-25510

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