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BFH Urteil v. - I R 47/05

Gesetze: AO § 37 Abs. 2; AO § 155

Voraussetzungen für Erstattung von Kapitalertragsteuer

Leitsatz

Die Erstattung einbehaltener und abgeführter Kapitalertragsteuer nach § 37 Abs. 2 AO setzt den dafür notwendigen Steuerbescheid voraus. Einen solchen kann der Steuerschuldner dadurch erwirken, dass er entweder den Erlass eines Freistellungsbescheids i. S. des § 155 Abs. 1 Satz 3 AO erreicht oder erfolgreich die Aufhebung oder Änderung der Steueranmeldungen betreibt, die der Abführung der Kapitalertragsteuer zugrunde liegen. Der Antrag eines Steuerschuldners auf Erstattung einbehaltener und abgeführter Steuerbeträge ist regelmäßig dahin zu deuten, dass er auf den Erlass eines Freistellungsbescheids gerichtet ist.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 2 Nr. 1
KÖSDI 2006 S. 15305 Nr. 11
KÖSDI 2006 S. 15305 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 6/2007 S. 3
HAAAC-25538

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