Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - V R 43/03 BStBl 2007 II S. 417

Gesetze: UStG 1991 § 15 Abs. 4UStG 1991 § 15aRichtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 5

Vorsteuerabzug bei Erwerb und erheblichem Umbau eines Gebäudes, das anschließend für steuerpflichtige und steuerfreie Verwendungsumsätze vorgesehen ist

Leitsatz

1. Für den Umfang des Vorsteuerabzugs bei Erwerb und erheblichem Umbau eines Gebäudes, das anschließend vom Erwerber für steuerpflichtige und steuerfreie Verwendungsumsätze vorgesehen ist, ist vorgreiflich zu entscheiden, ob es sich bei den Umbaumaßnahmen nur um Erhaltungsaufwand am Gebäude oder um anschaffungsnahen Aufwand zur Gebäudeanschaffung handelt oder ob insgesamt die Herstellung eines neuen Gebäudes anzunehmen ist.

2. Vorsteuerbeträge, die den Gegenstand selbst (Gebäude) oder die Erhaltung, Nutzung oder Gebrauch des Gegenstandes betreffen, sind gesondert zu beurteilen.

3. Handelt es sich insgesamt um Aufwendungen für das Gebäude selbst, kommt nur eine Aufteilung der gesamten Vorsteuerbeträge nach einem sachgerechten Aufteilungsmaßstab in Betracht (§ 15 Abs. 4 UStG 1991). Dieser kann ein Flächenschlüssel oder ein Umsatzschlüssel sein. Ein sog. Investitionsschlüssel ist nicht zulässig.

4. Der Umfang der abziehbaren Vorsteuerbeträge auf sog. Erhaltungsaufwendungen an dem Gebäude kann sich danach richten, für welchen Nutzungsbereich des gemischt genutzten Gebäudes die Aufwendungen vorgenommen werden.

5. Ein sachgerechter Aufteilungsmaßstab i.S. des § 15 Abs. 4 UStG 1991 für die Vorsteuerbeträge auf den Erwerb (bzw. die Herstellung) eines gemischt genutzten Gegenstands, der einem bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheid für den entsprechenden Besteuerungszeitraum zugrunde liegt, ist —auch für nachfolgende Besteuerungszeiträume— bindend und der Besteuerung zugrunde zu legen. Das gilt auch dann, wenn ggf. noch andere „sachgerechte” Ermittlungsmethoden in Betracht kommen, wie z.B. die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der mit dem Gegenstand ausgeführten Umsätze (gegenstandsbezogener Umsatzschlüssel).

6. Der gewählte (sachgerechte) Aufteilungsmaßstab ist auch maßgebend für eine mögliche Vorsteuerberichtung nach § 15a UStG 1991; die Bestandskraft der Steuerfestsetzung für das Erstjahr gestaltet die für das Erstjahr „maßgebende” Rechtslage für die Verwendungsumsätze.

Fundstelle(n):
BStBl 2007 II Seite 417
BB 2006 S. 2682 Nr. 49
BB 2006 S. 2797 Nr. 51
BFH/NV 2007 S. 178 Nr. 1
BStBl II 2007 S. 417 Nr. 9
DB 2006 S. 2724 Nr. 50
DStR 2006 S. 2172 Nr. 48
DStRE 2007 S. 68 Nr. 1
DStZ 2007 S. 47 Nr. 3
GStB 2007 S. 3 Nr. 1
HFR 2007 S. 157 Nr. 2
INF 2007 S. 10 Nr. 1
KÖSDI 2006 S. 15352 Nr. 12
KÖSDI 2007 S. 15426 Nr. 2
KÖSDI 2007 S. 15426 Nr. 2
KÖSDI 2007 S. 15621 Nr. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 48/2006 S. 4044
StB 2007 S. 3 Nr. 1
UR 2007 S. 27 Nr. 1
UStB 2007 S. 4 Nr. 1
UVR 2007 S. 34 Nr. 2
HAAAC-25619

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank