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Oberfinanzdirektion Rheinland

Lieferung trinkbarer Milchersatzprodukte pflanzlichen Ursprungs (Soja-Milch)

Kurzinformation Umsatzsteuer Nr. 16/2006

Der , entschieden, dass für die Lieferung trinkbarer Milchersatzprodukte pflanzlichen Ursprungs (Soja-Milch) der ermäßigte Umsatzsteuersatz nicht angewendet werden kann.

Das Urteil, das sich insbesondere bei Lieferungen von Milchersatzprodukten im Einzelhandel (Supermärkte, Drogerien etc.) auswirkt, ist zwischenzeitlich im Bundessteuerblatt veröffentlicht worden (BStBl 2006 II S. 694). Eine Übergangsregelung ist nicht erlassen worden, so dass die Urteilsgrundsätze in allen noch offenen Fällen anzuwenden sind.

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