Zur Erteilung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung
Leitsatz
Für die Klage auf Erteilung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung als Voraussetzung für die Beantragung einer
Gaststättenerlaubnis ist der Finanzrechtsweg nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO eröffnet.
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung sind gesetzlich nicht geregelt. Als Ausfluss des
§ 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG steht einem Steuerpflichtigen aber ein Anspruch auf die Erteilung zu, wenn er steuerlich zuverlässig
ist. Ein Beurteilungs- oder Ermessensspielraum des Finanzamtes besteht insoweit nicht.
Ein Steuerpflichtiger ist als steuerlich zuverlässig anzusehen, wenn er keine oder keine ins Gewicht fallenden Steuerschulden
hat und seine steuerlichen Pflichten erfüllt.