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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 8 K 8390/02 EFG 2007 S. 291 Nr. 4

Gesetze: AO § 52, AO § 65 Nr. 3, AO § 68 Nr. 9, KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9, GewStG § 3 Nr. 6

Drittmittelverwaltung gegen Entgelt nicht steuerbefreit

Leitsatz

Die entgeltliche Drittmittelverwaltung im Rahmen einer Projektträgerschaft durch einen Verein, der selbst keine Forschungsaufgaben wahrnimmt, ist nicht als Zweckbetrieb i.S.d. § 65 AO steuerbefreit.

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 291 Nr. 4
IAAAC-27606

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